Neue Versorgungspauschale: Was ändert sich für einige chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten?
Ab dem 1. Juli 2026 gelten für einen kleinen Teil der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten neue Abrechnungsregelungen in hausärztlichen Praxen.
Betroffen sind insbesondere Menschen mit stabilen chronischen Erkrankungen wie einer Schilddrüsenfunktionsstörung, Fettstoffwechselstörung, Bluthochdruckerkrankung oder Gicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die hausärztliche Versorgung künftig halbjährlich statt wie bisher vierteljährlich über die Kassenärztliche Vereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Für die Betroffenen kann dies vor allem bei der Rezeptausstellung eine Vereinfachung bedeuten: Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte und die Rezeptversorgung müssen dann möglicherweise nicht mehr in jedem Quartal erfolgen. Statt einer vierteljährlichen Vorstellung kann eine halbjährliche Vorstellung in der Praxis ausreichend sein. Voraussetzung bleibt jedoch immer, dass der Gesundheitszustand stabil ist und keine frühere ärztliche Kontrolle notwendig wird.
Die neue Regelung gilt allerdings nur für einen sehr begrenzten Kreis von Patientinnen und Patienten. Bereits zusätzliche Diagnosen oder Behandlungsanlässe können dazu führen, dass eine halbjährliche Abrechnung nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise auch bei parallel bestehenden orthopädischen Erkrankungen der Fall sein, etwa wenn gelegentlich Physiotherapie verordnet werden muss.
Ob Sie unter diese neuen Abrechnungs- und Verordnungsregelungen fallen, lässt sich in der Regel unkompliziert beim nächsten notwendigen Rezept klären.
Für die meisten Patientinnen und Patienten bleibt aber der Ablauf unverändert: Die Gesundheitskarte wird weiterhin quartalsweise eingelesen, und Rezepte werden wie gewohnt im jeweiligen Quartal ausgestellt.
Aus unserer Sicht hätte diese Vereinfachung für einen deutlich größeren Kreis stabil chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten gelten können. Für die wenigen tatsächlich Betroffenen kann sie dennoch eine Erleichterung bedeuten.