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Elektronische Patientenakte (ePA) – Informationen für unsere Patientinnen und Patienten

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, das dazu dient, Gesundheitsdaten strukturiert zu speichern und den Versicherten selbst, bzw. bei Bedarf behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen.

Die Anlage einer ePA erfolgt für gesetzlich Versicherte grundsätzlich automatisch, sofern dem nicht widersprochen wird. Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, der Nutzung der ePA jederzeit zu widersprechen und damit die Anlage oder Nutzung der elektronischen Patientenakte zu unterbinden.

Unsere Praxis stellt in die elektronische Patientenakte ein:

  • Automatisch: medizinisch relevante Befunde, z. B. Laborwerte im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen, sowie komplette Ultraschalluntersuchungen.
  • Auf ausdrücklichen Wunsch: fachärztliche Befunde sowie bildgebende Befunde (z. B. Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde) im aktuellen Behandlungszusammenhang.

Die Einsicht in die elektronische Patientenakte durch unser Praxisteam erfolgt grundsätzlich nur anlassbezogen, das heißt ausschließlich im direkten Zusammenhang mit einer Behandlung oder einem Sprechstundentermin – und nur dann, wenn die in der Praxis regulär vorliegenden Befunde für die aktuelle Beurteilung nicht ausreichend erscheinen.

Aus ärztlicher Sicht wird sich der medizinische Nutzen einer elektronischen Patientenakte insbesondere langfristig zeigen – beispielsweise durch eine vollständigere Dokumentation von Befunden und eine verbesserte Übersicht über den individuellen Gesundheitsverlauf, eine Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen sowie durch eine zügigere weitergehende Diagnostik bei entsprechender Vorlage von Basisbefunden.