Änderungen bei Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken
Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) wird mittlerweile für bestimmte Patientengruppen bereits ab dem 18. Lebensjahr empfohlen. Dazu zählen vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, die mit einer Immunsuppression einhergehen oder eine intensive medikamentöse Behandlung erfordern, beispielsweise bei schweren rheumatischen Erkrankungen oder komplexen Stoffwechselerkrankungen. Unabhängig davon wird die Impfung ab dem 60. Lebensjahr für alle Personen empfohlen.
Bei der Pneumokokken-Impfung – zum Schutz vor bestimmten Formen der bakteriellen Lungenentzündung – haben sich die Empfehlungen vereinfacht. In der Regel ist nun eine einmalige Impfung ausreichend. Diese wird allen Personen ab dem 60. Lebensjahr empfohlen sowie bereits ab dem 18. Lebensjahr bei Vorliegen chronischer Erkrankungen, insbesondere der Lunge, des Herzens oder des Stoffwechsels.
Ob eine entsprechende Indikation für eine dieser Impfungen vor dem 60. Lebensjahr bei Ihnen vorliegt, klären wir gerne individuell im Gespräch.
Neue Chroniker Regelungen, Lungenkrebsvorsorge, neue private Abrechnung
Darüber hinaus möchte wir Sie kurz auf einige organisatorische und strukturelle Veränderungen in unserer Praxis im weiteren Verlauf des Jahres hinweisen, auf die wir in zukünftigen Newslettern noch ausführlicher eingehen werden.
Wie bereits aus den Medien bekannt, wird es ab Mitte des Jahres für bestimmte Patientengruppen mit chronischen Erkrankungen – beispielsweise bei Schilddrüsenerkrankungen oder arteriellem Bluthochdruck – Anpassungen hinsichtlich der Häufigkeit von Arztkontakten sowie der Rezeptausstellung geben. Ziel ist es, die Versorgung effizienter zu gestalten. In vielen Fällen ist künftig vorgesehen, Medikamente direkt für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu verordnen.
Zudem planen wir die Einführung der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Diese soll für Sie als Patientin oder Patient eine bessere Koordination der Behandlung sowie eine Vereinfachung organisatorischer Abläufe, etwa bei der regelmäßigen Rezeptversorgung, ermöglichen.
Auch im privatärztlichen Bereich stehen Veränderungen bevor: Die Umsetzung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird weiterhin erwartet und wird perspektivisch Anpassungen in der Rechnungsstellung mit sich bringen.
Ein weiterer Aspekt ist die geplante Einführung einer gezielten Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie für Personen mit langjähriger Rauchanamnese. Auch hierzu werden wir Sie zu gegebener Zeit gesondert informieren.