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Kategorie: Praxis-Wissen

Patienteninformation zur RSV-Impfung (Respiratorisches Synzytial-Virus)

Worum geht es?

Ab sofort besteht in unserer Praxis die Möglichkeit sich gegen das RSV-Virus impfen zu lassen.

Das RSV (Respiratorische Synzytial-Virus) ist ein Atemwegsvirus, das vor allem in den Wintermonaten Infektionen verursacht. Während jüngere, gesunde Menschen meist nur leichte Erkältungssymptome entwickeln, kann das Virus bei älteren oder chronisch kranken Personen zu schweren Atemwegs­erkrankungen wie Lungenentzündung führen.

Wovor schützt die Impfung?

Die Impfung schützt vor schweren Verläufen einer RSV-Infektion – also vor Krankenhausaufenthalten oder Komplikationen an Lunge und Herz. Sie senkt das Risiko, an einer RSV-Infektion schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Für wen wird die Impfung empfohlen?

Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO):

  • Allen Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 60 Jahren mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Herz-, Lungen-, Nieren- oder Stoffwechsel­erkrankungen) oder mit geschwächtem Immunsystem

Muss die Impfung wiederholt werden?

Nein. Nach aktuellem Wissensstand genügt eine einmalige Impfung.

Wie sicher ist die Impfung?

Die Impfung ist gut verträglich. Typische, vorübergehende Reaktionen sind Schmerzen oder Rötung an der Einstichstelle, leichtes Fieber oder Müdigkeit. Schwere Nebenwirkungen sind selten.

Ich hatte bereits eine RSV-Infektion – ist die Impfung trotzdem sinnvoll?

Ja. Eine durchgemachte Infektion schützt nicht dauerhaft, daher kann die Impfung trotzdem empfohlen werden.

Ich bin unter 60 Jahre und gesund – brauche ich die Impfung?

Für gesunde Personen unter 60 Jahren besteht derzeit keine Empfehlung der STIKO. Eine individuelle Beratung kann dennoch sinnvoll sein.

Hinweis aus unserer Praxis

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie prüfen möchten, ob die RSV-Impfung für Sie empfohlen ist.

Eine Impfung gegen RSV verbessert die Schutzmöglichkeiten gegen Atemwegsinfektionen neben den bisher bekannten Impfungen wie z.B. Influenza, Pneumokokken, Keuchhusten.

Praxisneuigkeiten

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Praxisteam ab dem 01.10.2025 durch Frau Angelika Gröll verstärkt wird.

Frau Gröll ist Ärztin in Weiterbildung für das Fachgebiet Allgemeinmedizin und verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Innere Medizin, Palliativmedizin und Psychiatrie.

Im Zusammenhang mit dieser personellen Erweiterung werden sich künftig kurzfristigere Terminmöglichkeiten ergeben. Zudem können wir wieder Kapazitäten für die grundsätzliche Aufnahme von Neupatientinnen und Neupatienten zur kontinuierlichen hausärztlichen Betreuung anbieten.

Sprechzeitenregelung:
Aktuell endet die geplante Sprechzeit abweichend von früheren Regelungen an Dienstagen und Donnerstagen bereits um 16:30 Uhr (anstatt 18:00 Uhr).
Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Elektronische Patientenakte (ePA) – Informationen für unsere Patientinnen und Patienten

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, das dazu dient, Gesundheitsdaten strukturiert zu speichern und den Versicherten selbst, bzw. bei Bedarf behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen.

Die Anlage einer ePA erfolgt für gesetzlich Versicherte grundsätzlich automatisch, sofern dem nicht widersprochen wird. Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, der Nutzung der ePA jederzeit zu widersprechen und damit die Anlage oder Nutzung der elektronischen Patientenakte zu unterbinden.

Unsere Praxis stellt in die elektronische Patientenakte ein:

  • Automatisch: medizinisch relevante Befunde, z. B. Laborwerte im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen, sowie komplette Ultraschalluntersuchungen.
  • Auf ausdrücklichen Wunsch: fachärztliche Befunde sowie bildgebende Befunde (z. B. Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde) im aktuellen Behandlungszusammenhang.

Die Einsicht in die elektronische Patientenakte durch unser Praxisteam erfolgt grundsätzlich nur anlassbezogen, das heißt ausschließlich im direkten Zusammenhang mit einer Behandlung oder einem Sprechstundentermin – und nur dann, wenn die in der Praxis regulär vorliegenden Befunde für die aktuelle Beurteilung nicht ausreichend erscheinen.

Aus ärztlicher Sicht wird sich der medizinische Nutzen einer elektronischen Patientenakte insbesondere langfristig zeigen – beispielsweise durch eine vollständigere Dokumentation von Befunden und eine verbesserte Übersicht über den individuellen Gesundheitsverlauf, eine Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen sowie durch eine zügigere weitergehende Diagnostik bei entsprechender Vorlage von Basisbefunden.

Grippe- und Pneumokokkenimpfung – ab Oktober verfügbar

Ab Oktober empfehlen wir wieder die jährliche Grippeimpfung, insbesondere für Personen, die zu den Risikogruppen gehören, z. B.:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • chronisch Erkrankte (Herz, Lunge, Niere, Diabetes, Immundefizienz)
  • Schwangere ab dem zweiten Trimester
  • medizinisches Personal

Besonderheit:
Es besteht die Möglichkeit der alleinigen Grippeimpfung, aber auch der parallelen Grippe- und Pneumokokkenimpfung, sodass beide Impfungen in einem Termin erfolgen können.

Pneumokokkenimpfung:

  • Empfohlen für Erwachsene ab 60 Jahren und für Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen
  • Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Pneumokokkenimpfung nur einmalig erforderlich. Patienten, die in der Vergangenheit bereits geimpft wurden, benötigen in der Regel nur noch eine einmalige Auffrischung nach sechs Jahren mit dem aktualisierten Impfstoff.

Für diese Impfungen benötigen Sie keine extra Terminvereinbarung, Sie können sie bei geöffneter Praxis täglich wahrnehmen.

Hinweis zu weiteren Impfungen:

  • RSV-Impfungen werden erst im Laufe des späteren Herbstes besonders durchgeführt.
  • COVID-19-Auffrischimpfungen erfolgen ebenfalls erst im späteren Herbst.